Ein Halteverbot zu beantragen, ist kein komplizierter Vorgang. Um ein Halteverbot aufstellen zu dürfen, müssen Sie zunächst eine offizielle Genehmigung einholen. Den Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Doch was versteht man unter einem Halteverbot? Die StVO unterscheidet zwischen absolutem Halteverbot und eingeschränktem Halteverbot (auch als Parkverbot bezeichnet). Der wichtigste Unterschied ist, dass in einem eingeschränkten Halteverbot Fahrzeuge für eine kurze Zeit von bis zu drei Minuten halten dürfen, das dauerhafte Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs ist jedoch nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs. Im absoluten Halteverbot dagegen darf das Fahrzeug nicht einmal anhalten – sofern es die Verkehrssituation nicht erfordert. Eine Halteverbotszone bedeutet ein eingeschränktes Halteverbot.
Außerdem unterscheidet man zwischen dauerhaften und temporären Halteverboten, abhängig davon, ob dieses nur für eine bestimmte Zeit oder langfristig besteht. In den meisten Fällen werden Sie ein temporäres Halteverbot benötigen.
Gründe für ein temporäres Halteverbot gibt es verschiedene. Beispielsweise:
Umzüge
Baustellen, z.B. für Zufahrten, Baumaschinen oder Container
Lieferungen, z.B. von Heizöl
Entrümpelung
Baumpflege
Veranstaltungen
Filmdreharbeiten
Der häufigste Grund für Privatpersonen ist der Umzug. Es müssen schwere Möbel und Kisten getragen werden, jeder zusätzliche Meter ist zu viel. In vielen Wohngegenden sind allerdings die Parkplätze knapp. Um es nicht dem Zufall zu überlassen, ob Sie einen Parkplatz vor dem alten und neuen Wohnhaus finden, sollten Sie ein Halteverbot beantragen. So stellen Sie sicher, dass ausreichend Platz für das Umzugsfahrzeug vorhanden ist.
Man sieht zwar immer wieder behelfsmäßige Blockierungen von Parkplätzen durch Kisten oder Stühle und Zettel, diese sind jedoch nicht zulässig und können jederzeit beiseite geräumt werden. Zudem stellen diese einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Passanten oder Anwohner können gegen solche illegalen Halteverbotszonen Anzeige erstatten. Entsteht ein Schaden durch Ihre provisorische Absperrung, haften Sie dafür und tragen die Kosten selbst, denn der Versicherungsschutz gilt in diesem Fall nicht. Um sicherzugehen, dass Ihr Halteverbot beachtet wird und Sie keine rechtlichen Folgen zu befürchten haben, sollten Sie immer den offiziellen Weg wählen.
Die Kosten für die Beantragung Ihres Halteverbots hängen von den jeweiligen Bearbeitungsgebühren der Behörden vor Ort ab, die teilweise erheblich voneinander abweichen können. Wählen Sie hier auf der Website einfach den gewünschten Ort aus und Sie erhalten eine Angabe über den Mindestpreis. Abhängig von der Dauer des Halteverbots und ggf. auch der beantragten Länge kann sich der angezeigte Preis bei der Buchung entsprechend erhöhen. Unsere Kosten setzen sich grundsätzlich aus den Gebühren für die Genehmigung, der Schildermiete sowie dem Aufwand für Transport und Anfahrt sowie Aufstellung und Entfernung der Schilder zusammen.
Es ist wichtig zu wissen, dass es in manchen Fällen Änderungen an Ihrer beantragten Halteverbotszone geben kann. Das gilt beispielsweise, wenn davon Behindertenparkplätze betroffen wären. Stellen Sie Ihre Schilder selbst auf, sollten Sie auf die Angaben zur korrekten Aufstellung in der Genehmigung achten. Beauftragen Sie ein Unternehmen, können Sie sich darauf verlassen, dass dieses alle Vorgaben beachtet.
Sollte vor Ihrem neuen oder alten Wohnsitz ein absolutes Halteverbot bestehen, so ist es besonders wichtig, dass Sie den offiziellen Weg gehen und eine Halteverbotszone beantragen. In einem absoluten Halteverbot machen Sie sich strafbar, wenn Sie mit Ihrem Umzugsfahrzeug parken oder auch nur zum Be- und Entladen halten. Es ist daher notwendig, dass Sie eine Sondergenehmigung einholen, die Ihnen erlaubt, trotz des absoluten Halteverbots im entsprechenden Bereich parken zu dürfen.
Sobald Sie Ihren Auftrag abgeschickt haben, beantragen wir für Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Da die Bearbeitung der Behörden bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Ihre Genehmigung erhalten Sie anschließend per E-Mail. Diese sollten Sie am Umzugstag bereithalten, um nachweisen zu können, dass Sie das Halteverbot ordnungsgemäß beantragt haben.
Haben Sie das Halteverbot über ein Unternehmen beantragt, steht das entsprechende Schild schon vor dem Tag des Umzugs ordnungsgemäß aufgestellt für Sie bereit. Für Sie ist nichts weiter zu tun als Ihren Umzug durchzuführen. Nach dem Umzug und Ablauf der beantragten Zeit des temporären Halteverbots, müssen Sie sich ebenfalls um nichts kümmern, die Schilder werden von uns wieder abgeholt.
Sollte ein Fahrzeug trotz Halteverbotsschild im Halteverbot parken, sind Sie dazu berechtigt die Polizei oder das Ordnungsamt zu rufen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Halten Sie dafür Ihre Genehmigung bereit. Beauftragen Sie nicht selbst ein Abschleppunternehmen, sonst müssen Sie im schlimmsten Fall die Kosten hierfür selbst tragen.
Bei Die-Schildersteller.de bestellen Sie Ihr Halteverbot unkompliziert und zu fairen Preisen. Wählen Sie Ihren Ort aus oder verwenden Sie die Suche, geben Sie Ihre Daten ein (Straße, Zeitraum und gewünschte Länge), prüfen Sie alle Angaben und senden Sie Ihren Auftrag ab. Damit bestellen Sie nicht nur das Halteverbotsschild, sondern beauftragen uns gleichzeitig, das Schild fristgerecht aufzustellen und wieder abzuholen. Haben Sie Fragen zum Ablauf? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und unser Kundendienst beantwortet Ihnen gern alle Fragen rund um das Bestellen eines Halteverbots!