Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen, werden bei einer Bestellung, vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Stefania Rahmlow (nachfolgend die-schildersteller.de genannt) und dem Kunden.
Beauftragung eines weiteren Dienstleisters
die-schildersteller.de kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung beauftragen.
Beauftragung einer Halteverbotszone
Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle durch das Online Forumular erfolgen. Eine telefonische Beauftragung ist nicht möglich.
Daten für die Beauftragung
Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (Strasse, Haus-Nr., PLZ und Ort), Gültigkeitsdatum für die Halteverbotszone, Zeitspanne in der die Halteverbotszone gültig sein soll und die Breite der Halteverbotszone. Sollte die Uhrzeit oder die Breite fehlen, so gelten folgende Standartwerte als anerkannt: Uhrzeit von 07:00 - 19:00 Uhr, Breite 20m
Bestätigung eines Auftrages
die-schildersteller.de ist verpfichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Erst nach Versendung der Bestätigung, gilt der Auftrag als angenommen.
Sonstiges zur Beauftragung durch den Kunden
Jede Halteverbotszone muss mindestens 14 Werktage vor Gültigkeit bei die-schildersteller.de beantragt werden. Andernfalls schließt die-schildersteller.de die Erteilung einer Genehmigung, durch das zuständige Amt aus.
Preise und Rechnungsbetrag
Die Preise und der Rechnungsbetrag versteht sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung mit Ausnahme des Punktes der im nächsten Abschnitt angegeben wird.
Nachberechnung
die-schildersteller.de ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss. Oder durch die Stadt eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
Zahlung
Die Zahlung, der bei der Bestellung vereinbarten Summe, muss entweder per Vorab-Überweisung, auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto überwiesen werden, oder durch den Service von PayPal oder Sofortüberweisung.de gezahlt werden. Die-schildersteller.de haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung.
Reklamation
Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfoto erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
Aufstellung der Halteverbotszone
Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle die-schildersteller.de oder ein durch die-schildersteller.de beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann die-schildersteller.de einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne das es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden.
Ablehnung der Genehmigung
Die-schildersteller.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist die-schildersteller.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen und eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.
Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone
Die-schildersteller.de haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde die-schildersteller.de umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss die-schildersteller.de versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.
Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone
Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und -Uhrzeit blockiert sein, so sind Sie berechtigt die Polizei anzurufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig bei uns beantragt haben und Ihnen die von uns zugesandten Papiere vorliegen. Die Polizei wird immer in erster Linie versuchen, den Halter des KFZ heraus zu fnden und Ihn dann ggfs. Bitten das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht im näheren Bereich wohnt, dann kann das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt werden.
Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges
Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern (insbesondere bei Halter die im Ausland Ihren Wohnsitz haben) so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutzniesser einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Die-schildersteller.de haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutzniesser) bezahlt werden und kann nicht von die-schildersteller.de zurück verlangt werden.
Haftung
Die Haftung seitens die-schildersteller.de ist auf Höhe des vereinbartem Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt die-schildersteller.de.
Stornierungsgebühr
Stornierungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00€ berechnet. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem tatsächlichem Aufwand und kann bei bereits erfolgter Leistung 100% des Rechnungsbetrages entsprechen. Für den Fall einer 100%igen Berechnung entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Speicherung persönlicher Angaben bzw. Daten
Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von die-schildersteller.de für die Auftragsabwicklung verwendet werden. Auch dürfen die Daten an weitere Unternehmen weiter geleitet werden, wenn diese Unternehmen mit der Auftragsabwicklung, der vom Kunden beauftragten Dienstleistung, direkt zu tun haben. Eine Weitergabe der Daten wird ausgeschlossen. Die-schildersteller.de darf die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung und für interne statistischen Zwecke verwenden.
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtsmäßig sein, so bestehen die anderen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Bedingung tritt das deutsche Recht in Kraft.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wismar.
Die-Schildersteller.de
Inh. Stefanie Rahmlow
Zur Brusenbeck 13
23996 Fichtenhusen
Tel.: +49 (0)163 550 980 32
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www.die-schildersteller.de